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   VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763   

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VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763 (https://dejure.org/2020,28884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763 (https://dejure.org/2020,28884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. September 2020 - 6 ZB 20.31763 (https://dejure.org/2020,28884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3; AufenthG § 60 Abs. 7, § 60a Abs. 2c
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Ablehnung eines bedingt gestellten Beweisantrags

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 4 ZB 20.30870

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763
    Auf die Rüge, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt, also seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO verletzt, kann der Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylverfahren grundsätzlich nicht gestützt werden, weil dieser Zulassungsgrund in § 138 VwGO, auf den § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG abschließend verweist, nicht genannt ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Fehlt es dagegen an einem förmlichen Beweisantrag, wird er also nur schriftsätzlich oder bedingt gestellt, liegt lediglich eine Beweisanregung vor, also eine Anregung an das Gericht, den Sachverhalt nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO weiter zu erforschen (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 14 ZB 11.30140

    Zulassungsantrag; Asyl (Iran); Verfahrensfehler; Aufklärungspflicht; Rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763
    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nicht geeignet, eine - vermeintlich - fehlerhafte Bewertung des Sachverhalts einschließlich seiner rechtlichen Würdigung zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 14 ZB 11.30140 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nicht geeignet, eine - vermeintlich - fehlerhafte Bewertung des Sachverhalts einschließlich seiner rechtlichen Würdigung zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 14 ZB 11.30140 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763
    So ist anerkannt, dass die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und damit einen absoluten Revisionsgrund nach § 138 Nr. 3 VwGO darstellen kann; dies ist aber nur der Fall, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa BVerfG, B.v. 8.4.2004 - 2 BvR 743/03 - juris; BVerwG, B.v. 12.3.2004 - 6 B 2.04 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13

    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763
    Da ein behaupteter Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG nicht erfasst wird, kann eine - fehlerhafte - Ablehnung eines bedingten Beweisantrags nur dann eine Gehörsrüge im Sinn dieser Vorschrift begründen, wenn das Gericht die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris Rn. 7 a.E.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17

    Anwendungsbereich des § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG (juris: AufenthG 2004)

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763
    Das Gericht hielt den zweiten Beweisantrag demnach bereits für einen unzulässigen Beweisermittlungsantrag, nachdem der Kläger die behauptete Erkrankung (PTBS) nicht gemäß § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG durch eine den dort genannten Anforderungen genügende qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht hat (zu den Anforderungen an eine entsprechende Bescheinigung im Fall von PTBS: OVG LSA, B.v. 28.9.2017 - 2 L 85/17 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10

    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763
    Fehlt es dagegen an einem förmlichen Beweisantrag, wird er also nur schriftsätzlich oder bedingt gestellt, liegt lediglich eine Beweisanregung vor, also eine Anregung an das Gericht, den Sachverhalt nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO weiter zu erforschen (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Rüge der nicht ordnungsgemäßen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763
    So ist anerkannt, dass die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und damit einen absoluten Revisionsgrund nach § 138 Nr. 3 VwGO darstellen kann; dies ist aber nur der Fall, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa BVerfG, B.v. 8.4.2004 - 2 BvR 743/03 - juris; BVerwG, B.v. 12.3.2004 - 6 B 2.04 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.01.2018 - 10 ZB 17.30723

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage in einem Berufungsverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763
    Dies kann aber nur der Fall sein, wenn in der Sache die Nichtberücksichtigung eines wesentlichen Sachverhalts geltend gemacht wird (BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 10 ZB 17.30723 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 5.12.2011, A 9 S 2939/11 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2011 - A 9 S 2939/11

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags im Fall der Wahrunterstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763
    Dies kann aber nur der Fall sein, wenn in der Sache die Nichtberücksichtigung eines wesentlichen Sachverhalts geltend gemacht wird (BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 10 ZB 17.30723 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 5.12.2011, A 9 S 2939/11 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2015 - 4 A 1439/15

    Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 6 ZB 20.31763
    Ein Aufklärungsmangel begründet grundsätzlich weder einen Gehörsverstoß (Art. 103 Abs. 1 GG) noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln im Sinn des genannten Zulassungsgrundes; das gilt auch insoweit, als der gerichtlichen Aufklärungsverpflichtung verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2017 - 6 ZB 17.31951 - Rn. 3; B.v. 8.2.2011 - 9 ZB 11.30039 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 17.11.2015 - 4 A 1439/15.A - juris, Rn. 7 f.).
  • VG Regensburg, 24.07.2020 - RN 7 K 16.30085

    Erfolglose Klage auf internationalen Schutz (Pakistan)

  • VGH Bayern, 08.02.2011 - 9 ZB 11.30039

    Asylrecht Türkei; rechtliches Gehör; Aufklärungspflicht

  • VGH Bayern, 01.12.2020 - 15 ZB 20.32243

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahrens eines algerischen Asylbewerbers wegen

    Fehlt es dagegen an einem förmlichen Beweisantrag, wird er also nur schriftsätzlich oder - wie vorliegend - bedingt gestellt, liegt lediglich eine Beweisanregung vor, also eine Anregung an das Gericht, den Sachverhalt nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO weiter zu erforschen (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v 16.9.2020 - 6 ZB 20.31763 - juris Rn. 8).

    Eine - fehlerhafte - Ablehnung eines bedingten Beweisantrags kann allenfalls dann eine Gehörsrüge begründen, wenn das Gericht - nach allgemeinen Kriterien (s.o.) - die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris Rn. 7 a.E.; BayVGH, B.v 16.9.2020 - 6 ZB 20.31763 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306

    Einreichung eines Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht

    Fehlt es dagegen an einem förmlichen Beweisantrag, wird er also nur bedingt oder - wie vorliegend - schriftsätzlich gestellt, liegt lediglich eine Beweisanregung vor, also eine Anregung an das Gericht, den Sachverhalt nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO weiter zu erforschen (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v 16.9.2020 - 6 ZB 20.31763 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32307

    Mangelnde Glaubhaftmachung des Verfolgungsschicksals

    Fehlt es dagegen an einem förmlichen Beweisantrag, wird er also nur bedingt oder - wie vorliegend - schriftsätzlich gestellt, liegt lediglich eine Beweisanregung vor, also eine Anregung an das Gericht, den Sachverhalt nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO weiter zu erforschen (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v 16.9.2020 - 6 ZB 20.31763 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32309

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Fehlt es dagegen an einem förmlichen Beweisantrag, wird er also nur bedingt oder - wie vorliegend - schriftsätzlich gestellt, liegt lediglich eine Beweisanregung vor, also eine Anregung an das Gericht, den Sachverhalt nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO weiter zu erforschen (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v 16.9.2020 - 6 ZB 20.31763 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32308

    Wahrung der Antragsfrist für die Berufungszulassung bei Antragstellung

    Fehlt es dagegen an einem förmlichen Beweisantrag, wird er also nur bedingt oder - wie vorliegend - schriftsätzlich gestellt, liegt lediglich eine Beweisanregung vor, also eine Anregung an das Gericht, den Sachverhalt nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO weiter zu erforschen (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v 16.9.2020 - 6 ZB 20.31763 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30633

    Unbegründeter Zulassungsantrag (Asyl - Einzelfall)

    Ein Aufklärungsmangel begründet grundsätzlich weder einen Gehörsverstoß noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 VwGO (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2020 - 6 ZB 20.31763 - juris Rn. 5; B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 6; B.v. 24.6.2019 - 15 ZB 19.32283 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 19.4.2022 - 1 A 471/22.A - juris Rn. 5; B.v. 28.6.2019 - 4 A 2002/18.A - juris Rn. 11; OVG Bremen, B.v. 12.11.2018 - 2 LA 60/18 - juris Rn. 9; Berlit in GK-Asyl, § 78 Rn. 68 ff. jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.09.2023 - ZB 23.30633

    Äthiopien: Keine Gruppenverfolgung von Tigrinya

    15 Ein Aufklärungsmangel begründet grundsätzlich weder einen Gehörsverstoß noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 VwGO (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2020 - 6 ZB 20.31763 - juris Rn. 5; B.v. 20.4.2020 - 4 ZB 20.30870 - juris Rn. 6; B.v. 24.6.2019 - 15 ZB 19.32283 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 19.4.2022 - 1 A 471/22.A - juris Rn. 5; B.v. 28.6.2019 - 4 A 2002/18.A - juris Rn. 11; OVG Bremen, B.v. 12.11.2018 - 2 LA 60/18 - juris Rn. 9; Berlit in GK-Asyl, § 78 Rn. 68 ff. jeweils m.w.N.).
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